Urteil Betriebskostennachforderung
Schlagworte
Betriebskostennachforderung; Verwirkung
Leitsätze
1. Die Nachforderung des Vermieters aus einer Betriebskostenabrechnung ist verwirkt, wenn der Vermieter weitere drei Monate nach Ablauf der Abrechnungsfrist verstreichen läßt, nach mehreren Jahren erstmalig wieder über Betriebskosten abrechnet und nach Beendigung des Mietverhältnisses nur rückständigen Mietzins einklagt, ohne sich die Nachforderung von bisher nicht abgerechneten Betriebskosten vorzubehalten.
2. Unter diesen Umständen brauchen die Mieter nicht darzulegen, daß sie für die Betriebskostennachforderung zunächst Rücklagen gebildet haben und diese nach Ablauf des Zeitmomentes wieder aufgelöst haben.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?