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Urteil Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung; Belege; Rechnungskopien
Leitsatz
Ein Vermieter kann für die Übersendung von Rechnungskopien an den Mieter zwecks Überprüfung der Betriebskostenabrechnung 1,- DM pro Kopie verlangen.
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