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Urteil Bemessung der Mietminderung
Schlagworte
Bemessung der Mietminderung
Leitsatz
Auch wenn neben der Nettokaltmiete Betriebskosten im Umlagewege erhoben werden, ist diese Umlage Bestandteil der Kaltmiete und für die Bemessung der Mietminderung einzubeziehen.
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