Urteil Beitrittsgebiet
Schlagworte
Beitrittsgebiet; Verfahrensfortgang; Rechtsmittelzulässigkeit; Beschwerdewertgrenze; Räumung einer Kleingartenparzelle
Leitsätze
1. Die am Tage des Wirksamwerdens des Beitritts anhängigen Mietprozesse aus den beigetretenen Gebieten werden in der Lage, in der sie sich befinden, nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung fortgesetzt.
2. Die Berufung in derartigen Verfahren ist jedoch unzulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 700,- DM nicht übersteigt.
3. Der Wert der Beschwer richtet sich bei einer Berufung, die sich ge-gen die Verurteilung zur Räumung einer Kleingartenparzelle wendet, nach dem vereinbarten einjährigen Pachtzins.
4. Der Anspruch des Kleingartenvereins auf Herausgabe von Mitgliedsbüchern und des Nutzungsvertrages ist allenfalls mit 20 % des Nutzungsentgeltes zu bewerten.
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