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Urteil Anpflanzung
Schlagworte
Anpflanzung; Schadensersatz; Jungpflanzen; Zurückschneiden
Leitsatz
Hat der Nachbar unbefugt Anpflanzungen auf dem Grundstück beschnitten mit der Folge notwendiger Neubepflanzung, so kann der Eigentümer Schadensersatz in Höhe der Kosten für Jungpflanzen und deren Anpflanzung verlangen.
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