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Urteil Altbaumiete


Schlagworte

Altbaumiete; Bestandsschutz; Preisrechtsmiete; Wesentlichkeitsgrenze; Vergleichsmiete

Leitsätze

1. Der Bestandsschutz für die bisher preisrechtlich zulässige Miete greift bei Modernisierungsmaßnahmen, die erst nach dem 1.1.1988 ausgeführt worden sind, nicht ein.

2. Die Wesentlichkeitsgrenze des § 5 WiStG gilt auch für Modernisierungszuschläge gem. § 3 MHG.

3. Bei der Ermittlung der Wesentlichkeitsgrenze ist von der konkret für die Wohnung maßgeblichen Vergleichsmiete auszugehen.

4. Diese ergibt sich für früher preisgebundenen Altbau aus dem Mit-telwert des Berliner Mietspiegels, wenn der Vermieter nicht die Unanwendbarkeit des Mietspiegels oder werterhöhende Merkmale darlegt, die eine Überschreitung des Mittelwertes rechtfertigen.

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