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Urteil Wohnraummietrecht (Anwendungsgebiet)
Schlagworte
Wohnraummietrecht (Anwendungsgebiet); Wohnraummiete; Verein als Mieter; Vereinsmitglieder als Wohnungsmieter
Leitsatz
Wohnraummietrecht im Sinne von § 564 b BGB findet nicht schon deshalb
Anwendung, weil sämtliche Mitglieder eines Vereins in einem von diesem
- dem ausschließlichen Vereinszweck entsprechend - gemieteten Wohnhaus wohnen.
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