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Urteil Verwaltungsprozess
Schlagworte
Verwaltungsprozess; Berufung; Beigeladener; Wohnwagenabstellung
Leitsatz
Die Berufung eines Beigeladenen ist nur dann begründet, wenn die Verweigerung oder Erteilung des beantragten Verwaltungsaktes ihn in seinen Rechten verletzt.
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