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Urteil Verteilung der Heizkosten bei Mieterwechsel
Schlagworte
Verteilung der Heizkosten bei Mieterwechsel; Mietnebenkosten; Heizungskosten; Warmwasserkosten; Mieterwechsel; Kostenaufteilung; Gradtagszahlen
Leitsatz
Bei Räumen, die uneingeschränkt der HeizkostenV unterliegen, ist eine Verteilung der Heiz- und Warmwasserkostenzwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mieter nach Gradtagszahlen unzulässig; erforderlich ist vielmehr eine Zwischenablesung entweder beim Auszug des Mieters oder zum Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Mietverhältnisses.
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