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Urteil unwirksame Nebenkosten
Schlagworte
unwirksame Nebenkosten; Betriebskosten aus Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung
Leitsatz
Gemäß §§ 4, 10 MHRG ist eine Vereinbarung unwirksam, nach der der Mieter auf andere Nebenkosten als die in Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung genannten Betriebskosten monatlich Vorauszahlungen zu leisten hat, die erhöht werden können und über die jährlich abzurechnen ist.
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