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Urteil Unkostenpauschale bei vorzeitigem Vertragsende


Schlagworte

Unkostenpauschale bei vorzeitigem Vertragsende; Kaution - Verzinsung und Fälligkeit der Rückzahlung; Beendigung des Mietverhältnisses, vorzeitige; Formularklausel, Unkostenabgeltung, Kaution, Verzinsung, Rückzahlungszeitpunkt

Leitsatz

1. Die formularvertragliche Vereinbarung, wonach der Mieter bei vorzeitiger Vertragsbeendigung eine halbe Monatsmiete als pauschale Unkostenabgeltung zahlen soll, ist wirksam; sie verstößt auch nicht gegen die Vorschriften des AGBG.

2. Der Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters entsteht, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, drei Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses.

3. Enthält eine vor dem Inkrafttreten des § 550 b BGB abgeschlossene Kautionsvereinbarung den Ausschluß der Verzinsung, so folgt die Verzinsungspflicht jedenfalls vom Inkrafttreten des § 550 b BGB (1. Januar 1983) an, aus dem Gesetz.

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