Urteil Übernahme der Erstrenovierung durch Mieter preisrechtswidrig
Schlagworte
Übernahme der Erstrenovierung durch Mieter preisrechtswidrig; Mietpreisrecht, Altbau; Formularklausel; Finanzierungsbeitrag, Begriff; einmalige Leistung, preisrechtswidrige; Schönheitsreparaturen; Instandhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht, Abwälzung; Erstrenovierung
Leitsatz
Folgende Vereinbarung in einem Formularmietvertrag verstößt gegen § 29 a Abs. 1 I. BMG:
"Der Mieter hat sich mit schriftlicher Erklärung vom ... gegenüber seinem Vormieter verpflichtet, in der Wohnung folgende aus dem Mietverhältnis des Vormieters herrührende Arbeiten bis zum ... auszuführen.
Der Mieter ... haftet dem Vermieter für die Ausführung der Arbeiten so, als ob er selbst vom Vermieter zur Wiederherstellung des bezugsfertigen Zustandes aufgefordert worden wäre."
In der Übernahme derartiger Arbeiten kann auch kein Finanzierungsbeitrag gem. § 29 Abs. 1 I. BMG n.F. gesehen werden.
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