Urteil Schneebeseitigungskosten
Schlagworte
Schneebeseitigungskosten; Komfortzuschlag in Verwirkung; Mietpreisbindung, Altbau; Wohnwertzuschlag, Zulässigkeit; Komfortzuschlag, Verwirkung; Betriebskostenerhöhung; Hauswartlohn; Wartungskosten; Heizungstherme, Wartungskosten; Feuerstätten, Reinigungspflicht
Leitsatz
1. Der Wohnwertzuschlag ist zulässig.
2. Aus dem Umstand, daß der Vermieter den Komfortzuschlag nach § 2 XII. BMG nicht sofort ab Zulässigkeit, sondern erst ein Jahr später fordert, kann weder auf einen Verzicht geschlossen werden noch steht der Geltendmachung der Einwand der Verwirkung entgegen.
3. Zur Frage, ob Betriebskosten für die Schneebeseitigung in voller Höhe weitergegeben werden können, wenn eine Firma anstelle des Hauswartes die Arbeiten ausführt.
4. Der Mieter hat die Kosten für die Wartung einer Heiztherme zu tragen, sofern er sich mietvertraglich verpflichtet hat, die Kosten für die Reinigung der Feuerstätten zu übernehmen.
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