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Urteil Schadenersatz bei vertragswidrigem Gebrauch
Schlagworte
Schadenersatz bei vertragswidrigem Gebrauch; Mietgebrauch, vereinbarter; vertragswidriger Gebrauch; Gewerberaum; Wohnraum; Schadenersatz; positive Vertragsverletzung
Leitsatz
Die abredewidrige Nutzung von Gewerberaum als Wohnraum begründet einen Schadenersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter in Höhe des Differenzbetrages zwischen der vereinbarten Gewerbemiete und der preisrechtlich zulässigen Wohnungsmiete.
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