Urteil Heizkosten
Schlagworte
Heizkosten; Ausstattung zur Verbrauchserfassung; Heizkostenabrechnung; Heizkostenverteiler; Verbrauchserfassung
Leitsatz
Der Vermieter hat keinen Anspruch aus der Heizkostenabrechnung, wenn eine große Zahl der an den Heizkörpern angebrachten Heizkostenverteiler nicht den Regeln der Technik entsprechend, nämlich in der Mitte der Heizkörperlängen, montiert ist. Daß daraus möglicherweise ein meßbarer Fehler nicht erwächst, ist unerheblich, denn zur Verbrauchserfassung dürfen gem. § 5 Abs. 1 S. 2 HeizkostenVO nur solche Ausstattungen verwendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?