« zurück zur Suche

Urteil Heizkosten


Schlagworte

Heizkosten; Ausstattung zur Verbrauchserfassung; Heizkostenabrechnung; Heizkostenverteiler; Verbrauchserfassung

Leitsatz

Der Vermieter hat keinen Anspruch aus der Heizkostenabrechnung, wenn eine große Zahl der an den Heizkörpern angebrachten Heizkostenverteiler nicht den Regeln der Technik entsprechend, nämlich in der Mitte der Heizkörperlängen, montiert ist. Daß daraus möglicherweise ein meßbarer Fehler nicht erwächst, ist unerheblich, denn zur Verbrauchserfassung dürfen gem. § 5 Abs. 1 S. 2 HeizkostenVO nur solche Ausstattungen verwendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2025 (7 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
35,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 zum Preis von
35,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,29 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.