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Urteil Formularmäßiger Verzicht auf Gewährleistung


Schlagworte

Formularmäßiger Verzicht auf Gewährleistung; Instandhaltungspflicht; Zustand, zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeignet; Verzicht auf ordnungsgemäßen Zustand; fingierte Erklärung; Formularklausel

Leitsatz

1. Es kann derzeit nicht sicher festgestellt werden, ob durch Rechtsentscheid geklärt ist, daß die Unwirksamkeit der formularmäßigen Abwälzung von laufenden Schönheitsreparaturen auch von dem Fehlen eines Anspruchs des Mieters auf Durchführung der Erstrenovierung gegenüber dem Vermieter abhängt.

2. Zur Frage, ob die Gewährleistungsansprüche oder der Erfüllungsanspruch des Mieters auf eine zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Mietsache durch eine Klausel ausgeschlossen ist, wonach dem Mieter der Zustand der Räume bekannt sei, er ihn billige und auf den Einwand verzichte, die Räume seien wegen etwaiger Mängel zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht geeignet.

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