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Urteil Fehlbelegung macht Mietvertrag nicht nichtig
Schlagworte
Fehlbelegung macht Mietvertrag nicht nichtig; Wohnungsbindung; Wohnung, öffentlich gefördert; Bindung des Vermieters; Wohnberechtigter; Fehlbelegung; Verbotsgesetz; Mietvertrag, Nichtigkeit
Leitsatz
Der Bindung des Vermieters öffentlich geförderter Wohnungen, nur an Wohnberechtigte zu vermieten, liegt kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB zugrunde.
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