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Urteil Enkel als Familienangehöriger
Schlagworte
Enkel als Familienangehöriger; Wohnraummieter; Tod des Mieters; Hausstand, gemeinsamer; Familienangehöriger; Enkelkind; Mietverhältnis, Eintritt in das; Eintrittsrecht
Leitsatz
Ein Enkel ist Familienangehöriger im Sinne des § 569 a Abs. 2 BGB.
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