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Urteil Ehegatte des Mieters als Bürge
Schlagworte
Ehegatte des Mieters als Bürge; Vertragsschluß; Mitmieterstellung; Unterschrift; Bürge; Ehefrau
Leitsatz
Der im Mietvertragsrubrum nicht aufgeführte Ehegatte wird nicht dadurch Mitmieter, daß er den Vertrag mitunterschreibt; bei einer derartigen Fallgestaltung erlangt der mitunterzeichnende Ehegatte nur Bürgenrechte und geht nur Bürgenpflichten ein.
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