Urteil Aufrechnung gegenüber Rückzahlungsanspruch bezüglich preisrechtswidriger Kaution
Schlagworte
Aufrechnung gegenüber Rückzahlungsanspruch bezüglich preisrechtswidriger Kaution; Mietpreisbindung, Altbau; preisgebundene Altbaumiete; Rückzahlungsanspruch; Kaution, preisrechtlich unzulässige; Abstand, preisrechtlich unzulässiger; Aufrechnung, Zulässigkeit
Leitsatz
Die Aufrechnung des Vermieters gegen den Anspruch des Mieters auf Rückerstattung einer nach § 29 a I. BMG unzulässigen Leistung ist grundsätzlich dann nicht statthaft, wenn sie den Zweck des nach dem Gesetz gewährten Rückforderungsanspruches vereiteln würde. Keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der Aufrechnung bestehen dagegen insoweit, als die Aufrechnung gegen die Forderung auf Rückzahlung der Sicherheitsleistung (Kaution) nur der Verwirklichung des nach § 29 a Abs. 6 I. BMG zulässigen Sicherungszweckes dienen (hier: Aufrechnung mit Ansprüchen des Vermieters gegen den Mieter aus Schäden an der Wohnung und unterlassenen Schönheitsreparaturen).
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