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Urteil Aufrechnung gegenüber Mietzinsforderungen
Schlagworte
Aufrechnung gegenüber Mietzinsforderungen; Mietzinszahlung; Aufrechnung; Aufrechnungsklausel; Formularmietvertrag; Ankündigung, befristete; Zahlungsverzug; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung, fristlose
Leitsatz
Die formularmäßige Vereinbarung "Der Mieter kann gegenüber Mietforderungen mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Miete angezeigt hat" verstößt nicht gegen eine Bestimmung des AGBG und ist daher wirksam.
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