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Urteil Abstand für Neubauwohnungen
Schlagworte
Abstand für Neubauwohnungen; Abstandszahlung; Abstandsvereinbarung, Wirksamkeit; Mietpreisbindung; Möbelverkauf
Leitsatz
§ 9 WoBindG ist auf Vereinbarungen zwischen weichendem und neuem Mieter nicht anwendbar.
§§ 5, 6 Wirtschaftsstrafgesetz verbieten ebenfalls nicht Vereinbarungen zwischen weichendem und neuem Mieter über die Übernahme von Einrichtungsgegenständen gegen Entgelt. Eine derartige Vereinbarung kann aber nach § 138 BGB nichtig sein.
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