Urteil Abstand für Neubauwohnungen
Schlagworte
Abstand für Neubauwohnungen; Abstandszahlung; Abstandsvereinbarung, Wirksamkeit; Mietpreisbindung; Möbelverkauf
Leitsatz
1. § 9 WoBindG ist auf Vereinbarungen zwischen weichendem und neuem Mieter nicht anwendbar.
2. Im preisgebundenen Neubau-Wohnraum verbietet sich daher auch die analoge Anwendung des § 29 I. BMG auf die Übernahme von Einrichtungen durch den neuen Mieter.
3. Die Preisstopverordnung vom 26. November 1936 kann auf Wohnungen, die nach dem 31. Dezember 1949 bezugsfertig geworden sind, nicht angewendet werden.
4. §§ 5, 6 Wirtschaftsstrafgesetz verbieten ebenfalls nicht Vereinbarungen zwischen weichendem und neuem Mieter über die Übernahme von Einrichtungsgegenständen gegen Entgelt. Eine derartige Vereinbarung kann aber nach § 138 BGB nichtig sein.
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