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Urteil Abfallentsorgung
Schlagworte
Abfallentsorgung; Anschluß- und Benutzungszwang: Müllbeseitigung; Stadtreinigung
Leitsatz
Dem Anschluß- und Benutzungszwang an die Abfallentsorgung kann sich der Grundstückseigentümer auch nicht mit der Behauptung entziehen, auf seinem Grundstück fielen Abfälle nicht an.
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