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Urteil Hausgeldabrechnung muss Heizkosten nach der HeizkV verteilen, Schätzung des Stromverbrauchs der Heizung bei fehlendem Zwischenzähler
Schlagworte
Hausgeldabrechnung muss Heizkosten nach der HeizkV verteilen, Schätzung des Stromverbrauchs der Heizung bei fehlendem Zwischenzähler
Leitsatz
In der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen die Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe der Heizkostenverordnung verteilt werden; wird der Betriebsstrom nicht über einen Zwischenzähler, sondern über den allgemeinen Stromzähler erfasst, muss geschätzt werden, welcher Anteil an dem Allgemeinstrom hierauf entfällt.
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