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Urteil Vorschusszahlung auf Basis eines nach WEG-Reform beschlossenen Wirtschaftsplans
Schlagworte
Vorschusszahlung auf Basis eines nach WEG-Reform beschlossenen Wirtschaftsplans
Leitsatz
Ein Beschluss, mit welchem nach der WEG-Reform 2020 weiterhin „der Wirtschaftsplan“ beschlossen wird, ist jedenfalls nicht insgesamt mangels Beschlusskompetenz nichtig, so dass für die Vorschusszahlungen eine Zahlungspflicht besteht.
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