2-13 T 15/22 - Vorschusszahlung auf Basis eines nach WEG-Reform beschlossenen Wirtschaftsplans
Leitsatz: Ein Beschluss, mit welchem nach der WEG-Reform 2020 weiterhin „der Wirtschaftsplan“ beschlossen wird, ist jedenfalls nicht insgesamt mangels Beschlusskompetenz nichtig, so dass für die Vorschusszahlungen eine Zahlungspflicht besteht.