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Urteil Erstattung verauslagter Beträge in einer Zweiergemeinschaft
Schlagworte
Erstattung verauslagter Beträge in einer Zweiergemeinschaft
Leitsatz
Auch in einer Zweiergemeinschaft, die sich auf die Führung einer Gemeinschaftskasse verständigt, kann einer der beiden Wohnungseigentümer nicht Erstattung verauslagter Beträge zugunsten der Gemeinschaft einklagen.
(Leitsatz der Redaktion)
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