2-13 S 204/13 - Erstattung verauslagter Beträge in einer Zweiergemeinschaft
Leitsatz: Auch in einer Zweiergemeinschaft, die sich auf die Führung einer
Gemeinschaftskasse verständigt, kann einer der beiden Wohnungseigentümer nicht
Erstattung verauslagter Beträge zugunsten der Gemeinschaft einklagen.
(Leitsatz der Redaktion)