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Urteil Anspruch auf Zweckentfremdungsgenehmigung wegen Schaffung von Ersatzwohnraum


Schlagworte

Anspruch auf Zweckentfremdungsgenehmigung wegen Schaffung von Ersatzwohnraum

Leitsätze

1. Anspruch auf genehmigte zeitweise Vermietung von Wohnraum für Ferienzwecke nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz, wenn Ersatzwohnraum den Verlust von Wohnraum ausgleicht. Da der Senat von Berlin für das gesamte Stadtgebiet Berlins einen Wohnraummangel festgestellt und das Zweckentfremdungsverbot auf dieses Gebiet erstreckt hat, kann auch Ersatzwohnraum berlinweit angeboten werden.

2. Mit dem Zweckentfremdungsrecht dürfen keine städtebaulichen, sozialstaatlichen und sonstigen Ziele verfolgt werden.

(Leitsätze der Redaktion)

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