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Urteil Mietkosten für Müllbehälter als Betriebskosten
Schlagworte
Mietkosten für Müllbehälter als Betriebskosten
Leitsätze
1. Mietkosten für Müllbehälter sind umlagefähige Betriebskosten.
2. Für die Umlage von Betriebskosten ist es unschädlich, wenn sich aus einem zugrunde liegenden Beleg ergibt, dass die betreffende Rechnung an den Eigentümer des Nachbargrundstücks oder den Voreigentümer des streitgegenständlichen Grundstücks adressiert ist; es genügt, dass der betreffenden Rechnung zu entnehmen ist, dass sie sich (auch) auf das streitgegenständliche Grundstück bezieht.
(Nichtamtliche Leitsätze)
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