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Suchergebnis Urteilssuche (4 Urteile)

  1. 23 C 350/15 - Mietkosten für Müllbehälter als Betriebskosten
    Leitsatz: 1. Mietkosten für Müllbehälter sind umlagefähige Betriebskosten.2. Für die Umlage von Betriebskosten ist es unschädlich, wenn sich aus einem zugrunde liegenden Beleg ergibt, dass die betreffende Rechnung an den Eigentümer des Nachbargrundstücks oder den Voreigentümer des streitgegenständlichen Grundstücks adressiert ist; es genügt, dass der betreffenden Rechnung zu entnehmen ist, dass sie sich (auch) auf das streitgegenständliche Grundstück bezieht. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Oranienburg
    13.04.2016
  2. XI ZR 425/04 - Darlehensforderung; Belegenheit; Verjährung; Bundesrepublik Deutschland als Gläubigerin
    Leitsatz: ...Leistung rechtlich zweifelhaft war. c) Zur...
    BGH
    28.03.2006
  3. X ZR 237/20 - Formularmäßige Fälligkeitsregelung zur Mietzahlung für Solaranlage
    Leitsatz: 1. Eine formularmäßige Bestimmung, mit der die Fälligkeit der vom Verwender geschuldeten Mietzahlungen von der Inbetriebnahme einer Anlage abhängig gemacht wird, ist unwirksam, wenn die Inbetriebnahme ausschließlich oder teilweise von einer freien Entscheidung des Verwenders abhängt. 2. Ob eine Mietzahlung eine (teilweise) unentgeltliche Leistung darstellt, ist in erster Linie nach dem Umfang der mietvertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten zu bestimmen. 
    BGH
    11.11.2021
  4. IX ZR 237/20 - Formularmäßige Fälligkeitsregelung zur Mietzahlung für Solaranlage
    Leitsatz: 1. Eine formularmäßige Bestimmung, mit der die Fälligkeit der vom Verwender geschuldeten Mietzahlungen von der Inbetriebnahme einer Anlage abhängig gemacht wird, ist unwirksam, wenn die Inbetriebnahme ausschließlich oder teilweise von einer freien Entscheidung des Verwenders abhängt. 2. Ob eine Mietzahlung eine (teilweise) unentgeltliche Leistung darstellt, ist in erster Linie nach dem Umfang der mietvertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten zu bestimmen.
    BGH
    11.11.2021