Urteil Zwischenstaaatliche Vereinbarung
Schlagworte
Zwischenstaaatliche Vereinbarung; Eigentumsverzicht; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Schwedenabkommen
Leitsätze
1. § 11 c VermG ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
2. Das Abkommen der DDR mit dem Königreich Schweden vom 24. Oktober 1986 hat dem Verlust des Eigentums an darunter fallenden Vermögenswerten zur Folge.
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