Urteil Zweifamilienhaus, Begriff
Schlagworte
Zweifamilienhaus, Begriff; Kündigung/im Zweifamilienhaus (gewerbliche Nutzung des 3. Stockwerkes); Zweifamilienhaus/Kündigung (gewerbliche Nutzung des 3. Stockwerkes)
Leitsatz
Dem Vermieter steht das Kündigungsrecht des § 564 b Abs. 4 Satz 1 BGB nicht zu, wenn in einem dreigeschossigen Gebäude ein Stockwerk gewerblich genutzt wird, während sich in den beiden anderen Stockwerken die Wohnungen des Vermieters beziehungsweise Mieters befinden.
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