Urteil Zweifamilienhaus


Schlagworte

Zweifamilienhaus; Mietpreisbindung, Altbau; Altbauwohnung, Freigabe von der Mietpreisbindung; Mietpreisbindung, Beweislast; bauaufsichtliche Genehmigung; Ausstattung, bauliche; Wohnung, Leerstehenlassen

Leitsatz

1. Der Vermieter hat hinsichtlich des bis zum Stichtag des § 1 I. BMG ursprünglich bezugsfertig gewesenen Wohnraumes die Beweislast dafür, daß es sich um neugeschaffenen Wohnraum handelt.

2. Eine Wohnung gilt nicht allein deswegen als preisfrei, weil die erforderliche bauaufsichtsrechtliche Genehmigung zum Bewohnen fehlte.

3. Für die Freigabe von Altbauwohnungen in Zweifamilienhäusern von der Mietpreisbindung gem. § 5 Abs. 2 XI. BMG kommt es auf die bauliche Ausstattung am 1. Januar 1981 an.

4. Ein Gebäude mit drei Wohnungen wird nicht dadurch zum Zweifamilienhaus, daß der Vermieter eine Wohnung leerstehen läßt.

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