Urteil Zweckentfremdungsverbot-Verordnung auf Grunewald-Villa mit 450 m2 Wohnfläche anwendbar
Schlagworte
Zweckentfremdungsverbot-Verordnung auf Grunewald-Villa mit 450 m2 Wohnfläche anwendbar
Leitsatz
Auch eine übergroße Grunewald-Villa unterliegt dem Zweckentfremdungsverbot, da sie teilgewerblich nutzbar und deshalb angemessen vermietbar ist. (Leitsatz der Redaktion)
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