Urteil Zweckentfremdungsverbot und Mangellage nach dem Wirtschaftsstrafgesetz
Schlagworte
Zweckentfremdungsverbot und Mangellage nach dem Wirtschaftsstrafgesetz; Verwirkung eines Rückzahlungsanspruchs
Leitsätze
1. Das Bestehen eines Zweckentfremdungsverbots ist kein Indiz für ein geringes Angebot i. S. d. § 5 WiStG.
2. Hat der Mieter jahrelang die Miete rügelos gezahlt, ist ein etwaiger Rückzahlungsanspruch wegen angeblich überhöhter Mieten verwirkt.
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