Urteil Zweckentfremdungsverbot nach wie vor verfassungsmäßig
Schlagworte
Zweckentfremdungsverbot nach wie vor verfassungsmäßig; kein Leerstand bei wirksamem Mietvertrag
Leitsätze
1. Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ist in Berlin nach wie vor verfassungsmäßig. 2. Ein Leerstand im Sinne des Zweckentfremdungsrechts liegt nicht vor, wenn die Räume vermietet sind und der Einzug des Mieters durch den Vermieter nicht vereitelt wird. (Leitsätze der Redaktion)
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