Urteil Zweckentfremdungsverbot
Schlagworte
Zweckentfremdungsverbot; Wohnraumversorgung; Wohnberechtigungsschein; Ausgleichsabgabe; gewerbliche Nutzung; Zahnarztpraxis
Leitsätze
1. Die Zweckentfremdungsverbot Verordnung für Brandenburg in der Fassung vom 10. Februar 1993 war auch ohne namentliche Aufzählung der betroffenen Gemeinden wirksam.
2. Bei der Festsetzung einer Ausgleichsabgabe handelt es sich um eine Selbstverwaltungsangelegenheit; ministerielle Verwaltungsvorschriften dazu sind unwirksam. (Leitsätze der Redaktion)
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