Urteil Zweckentfremdungsverbot
Schlagworte
Zweckentfremdungsverbot; teilgewerbliche Nutzung
Leitsatz
Eine Zweckentfremdung von Wohnraum ist im Falle teilgewerblicher Nutzung dann nicht gegeben, wenn weniger als die Hälfte der Wohnfläche vom Wohnungsinhaber zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken genutzt wird (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 22. April 1994 - 8 C 29.92 -).
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