Urteil Zweckentfremdungsgenehmigung
Schlagworte
Zweckentfremdungsgenehmigung; gewerbliche Hausverwaltung
Leitsatz
Ein Anspruch auf Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung läßt sich unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes gem. Art. 14 GG nicht begründen, wenn eine ge-werbliche Hausverwaltung in Form einer GmbH einen unbedeutenden Teil eigener Wohneinheiten eines Mitgesellschafters verwaltet.
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