Urteil Zweckentfremdungsgenehmigung
Schlagworte
Zweckentfremdungsgenehmigung; Ersatzwohnraum; Dachwohnung
Leitsätze
1. Ein Anspruch auf Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung kann auch dann bestehen, wenn als Ersatzwohnraum eine Dachwohnung mit Sauna und Kamin geschaffen wird.
2. Der neue Wohnraum muß nicht in der Absicht geschaffen worden sein, zweckentfremdeten Wohnraum zu ersetzen.
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