Urteil Zweckentfremdung
Schlagworte
Zweckentfremdung; Umzug einer Rechtsanwalts- und Notarspraxis
Leitsatz
Die mit dem Umzug einer Rechtsanwalts- und Notarspraxis verbundenen Probleme begründen keinen Anspruch auf Genehmigung der Zweckentfremdung gem. § 3 II ZwVbVO.
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