Urteil Zweckentfremdung
Schlagworte
Zweckentfremdung; hochwertige Möblierung; Luxuswohnraum
Leitsatz
Allein eine aufwendige Möblierung mit hochwertigen, teilweise eingebauten schloßartigen Möbeln schafft keinen Luxuswohnraum, für den das Zweckentfremdungsverbot nicht gilt.
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