Urteil Zweckentfremdung
Schlagworte
Zweckentfremdung; Wohnraumnutzung; Atelier
Leitsätze
Die Nutzung einer Wohnung zu Wohnzwecken setzt voraus, daß zumindest in einem der zur Wohnung gehörenden Räume eine Übernachtungsmöglichkeit vorgesehen ist.
Wird der gesamte Wohnraum ausschließlich für eine künstlerische Betätigung hergerichtet und genutzt, so wird er nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dies zu privaten oder zu gewerblichen Zwecken geschieht.
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