Urteil Zweckentfremdung
Schlagworte
Zweckentfremdung; unbewohnbare Räume; Renditeberechnung
Leitsatz
Bei der Renditeberechnung zur Ermittlung, ob unbewohnbare Räume dem Zweckentfremdungsverbot unterliegen, sind Mieteinnahmen aus dem Gewerbeteil des mischgenutzten Gebäudes nicht zu berücksichtigen. (Leitsatz der Redaktion)
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