Urteil Zweckentfremdung
Schlagworte
Zweckentfremdung; Zweitwohnung
Leitsatz
Auch eine Nutzung als Zweitwohnung, für die keinerlei Bedürfnis besteht oder für die nur ein beruflich veranlaßtes Bedürfnis geltend gemacht wird, ist jedenfalls zweckentfremdungsrechtlich irrelevant, wenn nur tatsächlich gelegentlich dort gewohnt wird. (Leitsatz der Redaktion)
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