Urteil Zweckentfremdung
Schlagworte
Zweckentfremdung; Ausgleichszahlung
Leitsatz
Die Anhebung der monatlichen Ausgleichszahlung für Zweckentfremdung von Wohnraum im Land Berlin gemäß Ziff. 17 (2) lit. b der Ausführungsvorschriften zur 2. Zweckentfremdungsverbot-Verordnung von regelmäßig 2,80 DM/qm auf 10 DM/qm ist rechtlich nicht zu beanstanden.
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