Urteil Zweckbestimmung "Laden", Spielhallenbetrieb
Schlagworte
Zweckbestimmung "Laden", Spielhallenbetrieb
Leitsatz
Der Erwerber einer Teileigentumseinheit mit der Zweckbestimmung "Laden" kann nicht darauf vertrauen, daß ein Spielhallenbetrieb in den Räumen zulässig ist, wenn zwar früher über zehn Jahre eine Spielhalle dort betrieben worden ist, der Betrieb aber vor dem Erwerb der Einheit bereits eingestellt war.
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