Urteil Zweckbestimmung


Schlagworte

Zweckbestimmung; öffentlich geförderte Wohnung; Förderung; Förderungsrichtlinien; Förderungswegfall; steuerbegünstigte Wohnungen

Leitsatz

Die Frage, ob die Befristung der Zweckbestimmung von öffentlich geförderten Wohnungen gemäß § 88 a Abs. 2 II. WoBauG in der heute geltenden Fassung auf Sachverhalte anwendbar ist, bei denen die öffentliche Förderung zur Zeit der Geltendmachung dieser Vorschrift in der alten Fassung (1974) und den Förderungsrichtlinien für steuerbegünstigte Wohnungen 1974 begann, wenn der Wegfall der Förderung in den Geltungszeitraum der heutigen Fassung dieser Vorschrift fällt, ist keine Rechtsfrage des materiellen Mietrechts (Rechtsentscheid abgelehnt).

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